39 zu 39: Warum in Sachsen-Anhalt keine Mehrheit ohne das BSW existiert

· Sherwoods Pfahl

Das vorläufige amtliche Endergebnis liegt vor, und es macht die Lage nicht offener, sondern enger. Die AfD hat 39 Sitze. Der Block aus CDU, SPD, Grünen und Linken hat ebenfalls 39. Dazwischen liegen fünf BSW-Mandate. Rechnerisch heißt das: Es gibt im neuen Landtag keine einzige Mehrheit, an der …

Sitzverteilung im Landtag von Sachsen-Anhalt nach der Wahl vom 6. September 2026
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Das vorläufige amtliche Endergebnis liegt vor, und es macht die Lage nicht offener, sondern enger. Die AfD hat 39 Sitze. Der Block aus CDU, SPD, Grünen und Linken hat ebenfalls 39. Dazwischen liegen fünf BSW-Mandate. Rechnerisch heißt das: Es gibt im neuen Landtag keine einzige Mehrheit, an der nicht entweder die AfD oder das BSW beteiligt wäre. Alles Weitere folgt aus dieser einen Zahl.

Das Ergebnis

Die Landeswahlleiterin hat in der Nacht zum Montag das vorläufige amtliche Endergebnis bekanntgegeben, alle 2.661 Wahlbezirke sind ausgezählt.1 Bei 1.706.851 Wahlberechtigten und 1.328.211 Wählerinnen und Wählern liegt die Wahlbeteiligung bei 77,8 Prozent. Von den 1.315.315 gültigen Zweitstimmen entfallen auf die AfD 576.037 (43,8 Prozent) und auf die CDU 226.622 (17,2 Prozent). Es folgen SPD mit 9,3, Grüne mit 8,9 und Linke mit 8,6 Prozent. Das BSW zieht mit 69.291 Stimmen und 5,3 Prozent erstmals in den Magdeburger Landtag ein, die FDP fliegt mit 2,6 Prozent heraus.2

Der Abstand des BSW zur Fünf-Prozent-Hürde beträgt 3.525 Stimmen. Das ist die Zahl, an der die gesamte folgende Rechnung hängt.

In Sitzen des 83 Mandate zählenden Landtags:

Fraktion Sitze
AfD 39
CDU 15
SPD 8
Grüne 8
Linke 8
BSW 5

Die absolute Mehrheit liegt bei 42.3

Ein Detail aus derselben Datei ist in der Berichterstattung bisher kaum aufgetaucht: Von den 41 Direktmandaten gehen 38 an die AfD. Die Linke gewinnt drei, alle anderen keines. Die CDU zieht mit sämtlichen 15 Mandaten über die Landesliste in den Landtag ein, ebenso SPD, Grüne und BSW vollständig.4

Eine Vorbemerkung zu den Namen, weil sie in diesen Tagen leicht durcheinandergeraten: Ministerpräsident und CDU-Spitzenkandidat ist Sven Schulze. Das BSW ist mit einem Spitzenduo angetreten, Thomas Schulze und Claudia Wittig. Im Folgenden steht bei jedem Schulze die Partei dabei.

Die harte Zahl

Die AfD verfehlt die absolute Mehrheit um drei Sitze. Der Block aus CDU, SPD, Grünen und Linken – jene Vier-Parteien-Konstellation, um die sich die gesamte Wahlkampfdebatte gedreht hat – verfehlt sie um exakt dieselben drei Sitze. Beide Lager stehen bei 39. Das BSW hält fünf Stimmen und damit als einzige Fraktion die Position, aus der heraus sich überhaupt eine Mehrheit bilden lässt.

Daraus folgt eine Aussage, die man ohne jede Interpretation aufstellen kann: Jede Mehrheit von 42 oder mehr Sitzen enthält entweder die AfD oder das BSW. Alle übrigen Fraktionen zusammen kommen auf 39. Es gibt keine Ausnahme, keine Rechenvariante, keinen dritten Weg an dieser Arithmetik vorbei.

Die rechnerisch möglichen Mehrheiten sind:

  • CDU, SPD, Grüne, Linke und BSW: 44 Sitze
  • AfD und BSW: 44 Sitze
  • AfD und CDU: 54 Sitze
  • AfD und jeweils eine der Fraktionen SPD, Grüne oder Linke: je 47 Sitze

Die letzten beiden Gruppen sind politisch von allen Beteiligten ausgeschlossen worden. Übrig bleiben zwei Optionen – und beide brauchen das BSW.5

Was die Verfassung vorgibt

Der neue Landtag muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten, also bis zum 6. Oktober 2026 (Art. 45 Abs. 1 Verf LSA). Für die Wahl des Ministerpräsidenten selbst gibt es dagegen keine Frist mehr: Die frühere Vorgabe von vierzehn Tagen nach der konstituierenden Sitzung wurde bei der Verfassungsreform 2020 ersatzlos gestrichen, mit der Begründung, sie könne sich bei längeren Koalitionsverhandlungen als zu kurz erweisen.6

Setzt der Landtag den Wahlmechanismus in Gang, greift Art. 65 Abs. 2 Verf LSA in fester Reihenfolge:

  1. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der Mitglieder erhält – also 42 Stimmen.
  2. Gelingt das nicht, findet binnen sieben Tagen ein zweiter Wahlgang statt, ebenfalls mit dem Erfordernis von 42 Stimmen.
  3. Scheitert auch dieser, muss der Landtag binnen weiterer vierzehn Tage über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode entscheiden. Dieser Auflösungsbeschluss braucht wiederum die Mehrheit der Mitglieder, also ebenfalls 42 Stimmen.
  4. Lehnt der Landtag die Auflösung ab, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt. Dort genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.7

Der vierte Schritt ist die eigentliche Sollbruchstelle des ganzen Verfahrens.

Der dritte Wahlgang

Hier liegt der am häufigsten missverstandene Punkt der ganzen Debatte. In vielen Bundesländern genügt im letzten Wahlgang die relative Mehrheit – wer die meisten Stimmen bekommt, ist gewählt, Gegenstimmen spielen keine Rolle. Sachsen-Anhalt verlangt etwas anderes: die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Erforderlich ist also, dass auf einen Kandidaten mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen; treten mehrere an, muss einer mehr Stimmen erhalten als alle Mitbewerber und die Nein-Stimmen zusammen. Diese Regelung lässt es ausdrücklich zu, dass am Ende eines Wahlgangs zunächst niemand gewählt ist.8

Das ist der Unterschied zwischen „Siegmund braucht nur mehr Stimmen als der Gegenkandidat“ und dem, was die Verfassung tatsächlich verlangt.

Hinzu kommt eine zweite Regel: Stimmenthaltungen gelten bei Wahlen des Landtags nach Art. 51 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 1a Verf LSA als nicht abgegebene Stimmen.9

Rechnet man die angekündigten Positionen durch, ergeben sich vier Fälle:

  • Das BSW enthält sich, und der Vierer-Block stimmt geschlossen mit Nein: 39 Ja zu 39 Nein. Die fünf Enthaltungen zählen nicht mit, abgegeben sind also 78 Stimmen, die Mehrheit läge bei 40. Erreicht keiner der beiden. Der Wahlgang endet ohne Ministerpräsidenten.
  • Das BSW enthält sich, und der Vierer-Block enthält sich ebenfalls oder bleibt der Wahl fern: Dann sind nur 39 Stimmen abgegeben, alle für Siegmund – er ist gewählt. Ob der Block mit Nein stimmt oder nicht, entscheidet in diesem Szenario alles.
  • Das BSW stimmt für Siegmund: 44 zu 39. Siegmund wird Ministerpräsident.
  • Das BSW stimmt für einen gemeinsamen Kandidaten von CDU, SPD, Grünen und Linken: 44 zu 39 gegen Siegmund. Dieser Kandidat wird Ministerpräsident. Vorausgesetzt ist dabei, dass sich die vier Fraktionen überhaupt auf eine Person verständigen – genau das ist der Punkt, an dem der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU im Weg steht.

Weil die Wahl geheim ist, entscheidet im ersten Fall zudem eine einzige abweichende Stimme. Ein Präzedenzfall dafür, wie labil solche Konstellationen sind, liegt keine zwei Jahre zurück: In Sachsen sprang die Stimmenzahl für den Kandidaten der Freien Wähler zwischen erstem und zweitem Wahlgang von sechs auf 40.10

Hinzu kommt ein ungeklärter formaler Punkt. Der Verfassungsrechtler Robert Böttner hat darauf hingewiesen, dass die Gestaltung des Stimmzettels im dritten Wahlgang verfassungsrechtlich problematisch werden kann: Ein Zettel nach dem Muster „Person A / Person B / Enthaltung“, wie er 1994 in Magdeburg und 2004 in Dresden verwendet wurde, lässt die Ablehnung beider Kandidaten gar nicht zu – sie ließe sich nur als Enthaltung ausdrücken, und die zählt nicht mit. Jedes Mitglied des Landtags könnte eine so durchgeführte Wahl im Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau angreifen.11

Und schließlich: Der dritte Wahlgang muss nicht der letzte sein. Endet er ohne Ergebnis, sieht die Verfassung dem Wortlaut nach nichts weiter vor. Um den daraus folgenden Stillstand zu vermeiden, wird die Vorschrift so gelesen, dass eine dritte Wahlphase\ mit beliebig vielen weiteren Wahlgängen beginnt – jeweils wieder mit dem Erfordernis der Abstimmungsmehrheit.12

Was die Beteiligten bisher gesagt haben

AfD. Ulrich Siegmund hat am Wahlabend erklärt, seine Partei werde ihre Positionen nicht für Koalitionen aufgeben, und sich zugleich gegen jede Zwischenlösung gestellt: „keine Tolerierungen oder Minderheitsregierung“, das sei nicht stabil. Den BSW-Vorschlag eines überparteilichen Regierungschefs nannte er ein „Gewurschtel“. Notfalls müsse es Neuwahlen geben.13 Bundessprecherin Alice Weidel hat sich zeitgleich anders geäußert: Ein Regierungsszenario mit dem BSW sei für die AfD sehr interessant, eine Minderheitsregierung „eine relevante Option für die AfD in Sachsen-Anhalt“.14 Diese beiden Aussagen sind nicht miteinander vereinbar. Welche der beiden Linien sich durchsetzt, ist derzeit offen und einer der wichtigsten Beobachtungspunkte der kommenden Wochen.

Am Tag nach der Wahl hat Siegmund zur angekündigten BSW-Enthaltung Stellung genommen: Er wolle eine stabile Mehrheit organisieren, durch Unterstützung anderer Fraktionen oder einzelner Abgeordneter. „Aber eine Enthaltung ist für mich keine stabile Mehrheit.“15

BSW. Spitzenkandidat Thomas Schulze hat im Deutschlandfunk bekräftigt, seine Partei werde sich im dritten Wahlgang enthalten, sollte Siegmund sich zur Wahl stellen. Die AfD sei Wahlsiegerin und müsse die Regierung bilden; an einer Politik der Brandmauer beteilige sich das BSW nicht, sprechen wolle man mit allen Parteien. Den Vorwurf, Steigbügelhalter zu sein, wies er zurück und verwies auf das Wahlergebnis der AfD. Zugleich hält er am Vorschlag eines überparteilichen Kandidaten für das Amt fest.16 Spitzenkandidatin Claudia Wittig hatte bereits am Wahlabend in der ARD erklärt, sie wolle weder Siegmund noch Sven Schulze wählen; entschieden werde jeweils in der Sache, bei der Energiepreispolitik sei eine gemeinsame Linie mit der AfD denkbar. Angesichts des AfD-Ergebnisses hält sie es für undemokratisch, die Partei in keiner Weise an der Regierung zu beteiligen.17 Parteigründerin Sahra Wagenknecht hatte kurz vor der Wahl eine Koalition mit der AfD abgelehnt, Gespräche und gemeinsame Mehrheiten bei einzelnen Sachfragen aber ausdrücklich nicht ausgeschlossen.18

CDU. Generalsekretärin Franziska Hoppermann hat im ZDF ernsthafte Gespräche mit der Linkspartei zurückgewiesen und die Linie der Partei bekräftigt: „keine Zusammenarbeit mit Linksextremen und Rechtsextremen“.19 Der stellvertretende Unionsfraktionschef Sepp Müller erklärte am Wahlabend im ZDF, seine Partei habe keinen Auftrag zur Regierungsbildung, dieser liege bei der AfD.20 Ministerpräsident Sven Schulze selbst hat sich am Wahlabend zu Konstellationen nicht geäußert und die Niederlage eingeräumt; intern steht er unter Druck.21

Die Konstellationen im Einzelnen

Fünf-Parteien-Bündnis (CDU, SPD, Grüne, Linke, BSW) – 44 Sitze. Die einzige Mehrheit ohne die AfD. Sie ist an beiden Enden blockiert: Die CDU-Bundesspitze lehnt Gespräche mit der Linken ab, das BSW lehnt Sven Schulze als Ministerpräsidenten ab. Damit müssten gleichzeitig die CDU ihren Unvereinbarkeitsbeschluss von 2018 aufgeben und das BSW seine zentrale Ankündigung kassieren. Nach heutigem Stand die rechnerisch naheliegendste und politisch unwahrscheinlichste Option.

AfD-geführte Koalition mit dem BSW – 44 Sitze. Vom BSW als förmliche Koalition ausgeschlossen, von Siegmund als Modell abgelehnt, von Weidel als interessant bezeichnet. Eine förmliche Koalition erscheint derzeit unwahrscheinlich; eine faktische Zusammenarbeit über wechselnde Mehrheiten ist damit nicht ausgeschlossen und liegt näher an dem, was beide Seiten öffentlich vertreten.

AfD-Minderheitsregierung durch Enthaltung. Das ist das Szenario, über das seit Montag geredet wird – und es trägt nur unter einer Bedingung. Enthält sich das BSW und stimmt der Vierer-Block geschlossen mit Nein, ist niemand gewählt. Siegmund käme nur ins Amt, wenn der Block sich ebenfalls enthält, der Wahl fernbleibt oder mindestens eine Stimme aus ihm zu Siegmund wandert. Genau darauf zielt seine Ankündigung, um einzelne Abgeordnete zu werben.

Überparteilicher Ministerpräsident nach BSW-Vorschlag. Bislang von keiner anderen Fraktion aufgegriffen. Auch dieses Modell müsste im ersten oder zweiten Wahlgang 42 Stimmen einsammeln, danach mehr Ja- als Nein-Stimmen. Ohne die Zustimmung mindestens eines der beiden Lager funktioniert es nicht.

Geschäftsführende Regierung Sven Schulze auf unbestimmte Zeit. Weil die Verfassung keine Frist für den ersten Wahlgang mehr kennt, könnte der Landtag die Wahl schlicht nicht ansetzen; die amtierende Regierung führte die Geschäfte weiter. Rechtlich ist das umstritten – die Verfassung setzt die Wahl implizit voraus, und die AfD-Fraktion könnte im Organstreitverfahren dagegen vorgehen. Solche Verfahren dauern Monate.22

Wie wahrscheinlich sind Neuwahlen

Der Auflösungsbeschluss nach Art. 65 Abs. 2 braucht 42 Stimmen. Auch hier gilt die Grundrechnung: Ohne das BSW erreicht ihn weder die AfD noch der Vierer-Block. Möglich wären also AfD plus BSW oder Block plus BSW – oder AfD plus einzelne Abweichler.

Entscheidend ist dabei ein Punkt, der in der Debatte bisher fehlt: Dieses Zeitfenster von vierzehn Tagen ist die einzige Gelegenheit auf absehbare Zeit. Lehnt der Landtag die vorzeitige Beendigung ab, kann er sich in den ersten sechs Monaten nach der konstituierenden Sitzung nicht mehr selbst auflösen. Auch die Vertrauensfrage scheidet als Ausweg aus, weil das Amt eines nur geschäftsführenden Ministerpräsidenten nicht auf dem Vertrauen des neuen Landtags beruht.23

Rein rechnerisch sind Neuwahlen damit erreichbar, aber nur in einem eng begrenzten Fenster. Politisch sprechen zwei Eigeninteressen dagegen: Der Vierer-Block hätte bei einer Wiederholung nichts zu gewinnen und müsste damit rechnen, dass die AfD ihr Ergebnis hält oder ausbaut. Das BSW wiederum ist mit 5,3 Prozent knapp über der Hürde eingezogen und würde bei einer Neuwahl seine gesamte Position aufs Spiel setzen. Beide Fraktionen, deren Stimmen für die Auflösung nötig wären, hätten also gute Gründe, sie nicht zu geben. Das ist eine Einschätzung, keine Prognose – aber sie deckt sich damit, dass bisher allein die AfD Neuwahlen ins Gespräch gebracht hat, und zwar ausdrücklich nur als Notfalloption.

Wird das Fenster nicht genutzt, bleibt für ein halbes Jahr nur der Weg über weitere Wahlgänge – oder eine geschäftsführende Regierung ohne Parlamentsmehrheit.

Geht an Siegmund am Ende kein Weg vorbei?

Nach der reinen Arithmetik: doch. Es existiert eine Mehrheit ohne die AfD, sie umfasst 44 Sitze, und sie ist nicht theoretisch, sondern rechnerisch belastbar. Wer behauptet, das Ergebnis führe zwangsläufig zu einem Ministerpräsidenten Siegmund, überzeichnet.

Ebenso überzeichnet ist die verbreitete Kurzfassung, die angekündigte BSW-Enthaltung mache Siegmund zum Ministerpräsidenten. Sie tut es nicht, solange die anderen 39 Abgeordneten mit Nein stimmen. Was das BSW mit seiner Enthaltung liefert, ist keine Mehrheit, sondern der Verzicht darauf, eine Mehrheit gegen die AfD zu ermöglichen. Das ist ein Unterschied, der in der Sache wie in der Verantwortung zählt.

Nach den erklärten Positionen bleibt die Lage dennoch verschlossen. Die einzige Mehrheit ohne die AfD setzt voraus, dass zwei Parteien gleichzeitig eine öffentlich bekräftigte Festlegung aufgeben – die CDU ihren Beschluss zur Linken, das BSW seine Ankündigung, Sven Schulze nicht zu wählen. Keine der beiden hat bislang auch nur angedeutet, das zu tun.

Die ehrliche Antwort lautet deshalb: An Siegmund führt ein Weg vorbei, aber nur ein einziger, und er ist an beiden Enden verschlossen. Ob er sich öffnet, hängt nicht am Wahlergebnis, sondern an Entscheidungen, die in den nächsten Wochen in der CDU und im BSW fallen – und daran, ob der Vierer-Block im entscheidenden Wahlgang geschlossen bleibt.

Was die Zahlen nicht hergeben

Das Ergebnis ist vorläufig; das endgültige amtliche Ergebnis steht noch aus und kann Sitzverteilungen im Einzelfall verschieben – bei einem Abstand von null Sitzen zwischen den Lagern und 3.525 Stimmen Abstand des BSW zur Hürde ist das keine akademische Einschränkung. Zur Wahlbeteiligung kursierten am Wahlabend abweichende Angaben, unter anderem 76,9 und rund 80 Prozent; der amtliche Datensatz ergibt 77,8 Prozent.24 Keine der hier genannten Positionen ist eine Verhandlungszusage. Und die Frage, an der am Ende alles hängt, hat bisher keine der vier Fraktionen beantwortet: ob sie im entscheidenden Wahlgang tatsächlich geschlossen mit Nein stimmen würden.

Normen und Stand

  • Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Art. 45 Abs. 1 (konstituierende Sitzung spätestens am 30. Tag nach der Wahl)
  • Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Art. 51 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1a (Stimmenthaltungen bei Abstimmungen und Wahlen)
  • Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Art. 60 (Selbstauflösung des Landtages, Sperrfrist von sechs Monaten nach der konstituierenden Sitzung)
  • Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Art. 65 Abs. 1 und 2 (Wahl des Ministerpräsidenten, Wahlgänge, Auflösungsbeschluss)
  • Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Art. 73 (Vertrauensfrage)
  • Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Art. 75 Nr. 1 (Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht)
  • Landtag von Sachsen-Anhalt, Drucksache 7/5550 (Verfassungsreform 2020): S. 48 zur Streichung der Frist in Art. 65 Abs. 2, Nr. 8 zur Einfügung von Art. 51 Abs. 1a
  • Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, § 10 (41 Wahlkreise, Mindestzahl 83 Abgeordnete)
  • Stand aller Angaben: 07.09.2026, vorläufiges amtliches Endergebnis

  1. Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt / Statistisches Landesamt, Ergebnisse Landesebene, Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026, Stand 07.09.2026, 03:21 Uhr: https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/erg_land.html 

  2. Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt / Statistisches Landesamt, Datensatz „Vorläufige Ergebnisse für Land, Wahlkreise und Landkreise/kreisfreie Städte“, Datei Ergebnisse_Land_RKR_WKR_LT_2026.csv, Satzart LAN, Datumsfeld 07.09.2026; Prozentwerte aus den Absolutzahlen selbst berechnet. Bezugsseite: https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/downloads.html — Archivfassung: https://perma.cc/6VAE-ZJTZ 

  3. Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt / Statistisches Landesamt, Datensatz „Vorläufige Sitzverteilung“, Datei Sitzverteilung_LT_2026.csv: CDU 15, AfD 39, Die Linke 8, SPD 8, GRÜNE 8, BSW 5, FDP 0; insgesamt 83 Sitze. Bezugsseite: https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/downloads.html — Archivfassung: https://perma.cc/6VAE-ZJTZ — Sitzverteilungsgrafik: https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/sitze.html , Stand 07.09.2026, 03:21 Uhr, Archivfassung: https://perma.cc/28Q8-XYWM 

  4. Dieselbe Datei Sitzverteilung_LT_2026.csv, Spalten Kreis- und Landeswahlvorschläge: CDU 0/15, AfD 38/1, Die Linke 3/5, SPD 0/8, GRÜNE 0/8, BSW 0/5; 41 Kreis- und 42 Landeswahlvorschläge. 

  5. ZDFheute, „Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD liegt klar vor CDU“, 07.09.2026, dort die 44er-Rechnung für beide Optionen: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/landtagswahl-sachsen-anhalt-wahlergebnisse-cdu-afd-schulze-siegmund-100.html 

  6. Verfassungsblog, „Ministerpräsident ohne Frist: Von der Kunst, fehlende Fristen zu umgehen“, 04.08.2026, mit Verweis auf LT-Drs. 7/5550, S. 48: https://verfassungsblog.de/ministerprasidentenwahl-sachsen-anhalt/ 

  7. Verfassungsblog, „Ohne Frist – ohne Druck? Vorgaben zu den Ministerpräsidentenwahlen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin“, 14.07.2026: https://verfassungsblog.de/ministerpraesidentenwahl-fristen/ 

  8. Robert Böttner, „Ja, Nein, vielleicht? Der dritte Wahlgang in Magdeburg und die Gestaltung des Wahlzettels“, Verfassungsblog, 03.09.2026, Abschnitt „Wie viel Mehrheit darf's sein?“: https://verfassungsblog.de/ja-nein-vielleicht/ — zur vergleichbaren Lage in Sachsen das dort verlinkte Gutachten von Fabian Michl, Universität Leipzig. 

  9. Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Art. 51 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1a: Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen, und zwar auch bei den vom Landtag vorzunehmenden Wahlen. Beide Bestimmungen wurden 2020 eingefügt, siehe LT-Drs. 7/5550, Nr. 8. Nichtamtliche Textfassung des Landtags: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/service/rechtsgrundlagen/ 

  10. Ergebnis der Ministerpräsidentenwahl in Sachsen am 18.12.2024, erster und zweiter Wahlgang, nach Angaben des Sächsischen Landtags, dargestellt bei Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1548643/umfrage/ergebnis-der-wahl-des-ministerpraesidenten-von-sachsen 

  11. Böttner, „Ja, Nein, vielleicht?“, Verfassungsblog, 03.09.2026, Abschnitte zur Ausgestaltung des Wahlzettels und zur Wahl von 1994 (Höppner gegen Bergner): https://verfassungsblog.de/ja-nein-vielleicht/ 

  12. Böttner, „Ja, Nein, vielleicht?“, Verfassungsblog, 03.09.2026, Abschnitt „Der dritte Wahlgang ist nicht das Ende“, mit Verweis auf Reich, Verf LSA, 2004, Art. 65 Rn. 6: https://verfassungsblog.de/ja-nein-vielleicht/ 

  13. Äußerungen Ulrich Siegmunds am Wahlabend, wiedergegeben bei ZDFheute, „Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD liegt klar vor CDU“, 07.09.2026: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/landtagswahl-sachsen-anhalt-wahlergebnisse-cdu-afd-schulze-siegmund-100.html 

  14. Alice Weidel gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben), zitiert nach Hersfelder Zeitung, „BSW wird zum Zünglein an der Waage“, 07.09.2026: https://www.hersfelder-zeitung.de/politik/nach-sachsen-anhalt-wahl-bsw-chefin-ali-fordert-ueberparteilichen-ministerpraesidenten-zr-94478002.html 

  15. Ulrich Siegmund am 07.09.2026 in Berlin, wiedergegeben im Liveblog des Tagesspiegels zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: https://www.tagesspiegel.de/politik/liveblog/landtagswahl-in-sachsen-anhalt-im-liveblog-bsw-will-uberparteilichen-kandidaten-als-ministerprasident-vorschlagen-16008484.html 

  16. Thomas Schulze im Deutschlandfunk am 07.09.2026, wiedergegeben im selben Liveblog des Tagesspiegels. 

  17. Claudia Wittig in der ARD am Wahlabend, wiedergegeben im selben Liveblog des Tagesspiegels, Eintrag vom 06.09.2026. 

  18. Sahra Wagenknecht im Podcast „{ungeskriptet} by Ben“, referiert bei Stuttgarter Zeitung, „BSW schließt Koalition mit der AfD in Sachsen-Anhalt aus“, 04.09.2026: https://www.stuttgarter-zeitung.de/politik/sahra-wagenknecht-aeussert-sich-zur-landtagswahl-bsw-schliesst-koalition-mit-der-afd-in-sachsen-anhalt-aus-79435708.html 

  19. Franziska Hoppermann im ZDF am Wahlabend, zitiert nach Tagesspiegel, „Die ersten Reaktionen zur Wahl in Sachsen-Anhalt“, 06.09.2026: https://www.tagesspiegel.de/politik/die-ersten-reaktionen-zur-wahl-in-sachsen-anhalt-friedrich-merz-wollte-uns-halbieren-wir-haben-jetzt-die-cdu-halbiert-16024052.html 

  20. Sepp Müller im ZDF am Wahlabend, wiedergegeben in derselben Tagesspiegel-Übersicht der ersten Reaktionen vom 06.09.2026. 

  21. Handelsblatt, „Schulze unter Druck – Wie geht die CDU mit Wahl-Debakel um?“, 07.09.2026: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/was-bedeutet-das-wahlergebnis-schulze-unter-druck-wie-geht-die-cdu-mit-wahl-debakel-um/100252401.html 

  22. Zur gestrichenen Frist siehe den oben genannten Verfassungsblog-Beitrag „Ministerpräsident ohne Frist“; zur Möglichkeit des Organstreitverfahrens Art. 75 Nr. 1 Verf LSA. 

  23. Art. 60 und Art. 73 Verf LSA; zur Einordnung beider Vorschriften im Zusammenhang der Ministerpräsidentenwahl siehe Böttner, „Ja, Nein, vielleicht?“, Verfassungsblog, 03.09.2026, Abschnitt „Der dritte Wahlgang ist nicht das Ende“: https://verfassungsblog.de/ja-nein-vielleicht/ 

  24. Eigene Berechnung aus dem amtlichen Datensatz Ergebnisse_Land_RKR_WKR_LT_2026.csv: 1.328.211 Wähler zu 1.706.851 Wahlberechtigten ergibt 77,82 Prozent. Abweichende Wahlabendangaben bei ZDFheute (76,9 Prozent, Fundstelle oben) und bei t-online, „Rekord in Sachsen-Anhalt: Wahlbeteiligung bei rund 80 Prozent“, 06.09.2026: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101422758/rekord-in-sachsen-anhalt-wahlbeteiligung-bei-rund-80-prozent.html