Rentenreform: empfohlen, nicht beschlossen

Was die Alterssicherungskommission empfiehlt, was bereits gilt und was noch offen ist

Die Rentenkommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt, die Koalition will sie vollständig umsetzen. Gesetz ist davon bisher nichts, ein Entwurf liegt nicht vor. Was empfohlen ist, was schon gilt und was noch offen bleibt.

Fundstück

Kein Fundstück – Erklärstück. Bezugsdokument ist der Bericht der Alterssicherungskommission vom Juni 2026; Anlass sind die Umsetzungszusage der Koalition und das Fehlen eines Gesetzentwurfs.

🟢 Belege

Kommission und Auftrag

  • Das Bundeskabinett hat den Einsetzungsbeschluss am 17.12.2025 gefasst; die Kommission sollte im Januar ihre Arbeit aufnehmen und bis Ende des zweiten Quartals 2026 Vorschläge vorlegen. Die Auftaktsitzung war am 07.01.2026.
  • Besetzung laut Einsetzungsbeschluss: 13 Mitglieder, ernannt von der Bundesarbeitsministerin. Zwei Vorsitzende auf gemeinsamen Vorschlag von BMAS und Kanzleramt, drei stellvertretende Vorsitzende aus dem Bundestag (je eines von CDU, CSU und SPD vorgeschlagen), acht wissenschaftliche Mitglieder (je vier von den Fraktionen CDU/CSU und SPD vorgeschlagen). Die DRV Bund sitzt ohne Stimmrecht als Sachverständige dabei. Beschlüsse im Konsens, bei Meinungsverschiedenheiten per Mehrheit.
  • Laut Bericht arbeiteten die Mitglieder ehrenamtlich und weisungsfrei; zu einzelnen Empfehlungen gab es abweichende Meinungen, die der Bericht keinen Personen oder Empfehlungen zuordnet (S. 6).
  • Übergabe des Berichts mit 33 Empfehlungen am 23.06.2026.

Politischer Stand

  • Der Koalitionsausschuss will die 33 Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen; das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
  • Der Bericht selbst hält fest, dass seine Modellrechnungen die detaillierte Finanzberechnung im Gesetzgebungsverfahren nicht ersetzen (Anhang, S. 74).
  • In der Haushaltsdebatte am Freitag, 11.09.2026, sagte Bundesarbeitsministerin Bas Vertrauensschutz für die Rente nach 45 Beitragsjahren zu; der Gesetzentwurf werde im Ministerium erarbeitet, seine Ausgestaltung sei offen.

Was bereits geltendes Recht ist

  • Rentenpaket 2025: Gesetz vom 22.12.2025, verkündet im BGBl. I 2025 Nr. 362 vom 23.12.2025. Kern in Kraft seit 01.01.2026, einzelne Teile ab 01.01.2027 und 01.01.2028. Es verlängert die Haltelinie von 48 Prozent bis einschließlich zur Rentenanpassung zum 1. Juli 2031.
  • Die Bundesregierung zählt außerdem Betriebsrentenstärkungsgesetz und Aktivrente zu den bereits umgesetzten Rentengesetzen.
  • Rente für besonders langjährig Versicherte heute: Jahrgänge vor 1964 schrittweise angehoben, 1962 mit 64 Jahren und 8 Monaten, 1963 mit 64 Jahren und 10 Monaten (§ 236b SGB VI); ab Jahrgang 1964 mit 65 Jahren und 45 Jahren Wartezeit (§ 38 SGB VI).

Was die Kommission empfiehlt (Auswahl, nicht beschlossen)

  • Empfehlung 1: politische Zielgröße von mindestens 70 Prozent Nettoersatzquote nach Steuern für Durchschnittsverdienende, bezogen auf alle drei Säulen; ausdrücklich als Beobachtungsgröße, nicht als bindender Automatismus.
  • Empfehlung 5: Regelaltersgrenze nach 2031 im Verhältnis 2:1 an die Lebenserwartung koppeln; nach heutigen Annahmen etwa ein halbes Jahr zwischen 2031 und 2041 (67 auf 67,5). Betrifft Jahrgänge ab 1965, wirksam ab 2032, mit mindestens fünf Jahren Vorlauf; wirkungsgleich auf Beamte übertragen.
  • Empfehlung 6: abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abschaffen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Einen Stichtag nennt der Bericht nicht.
  • Empfehlung 8: Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre, mit Abschlägen) von 63 auf 64, danach parallel zur Regelaltersgrenze.
  • Empfehlung 9: Abschläge weiter versicherungsmathematisch berechnen; die Kommission sieht derzeit keinen zwingenden Bedarf, sie anzupassen.
  • Empfehlung 10: vereinfachter Rentenzugang für rentennahe Versicherte, die gesundheitlich nicht mehr im letzten langjährigen Berufsfeld arbeiten können (Wartezeit 35 Jahre, abschlagsfrei zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze).
  • Empfehlung 11: Hinterbliebenenversorgung nur als Prüfauftrag, keine Empfehlung.
  • Empfehlung 13: Altersteilzeit erst ab 58 statt 55; Blockmodell entfällt.
  • Empfehlung 14: Nachhaltigkeitsfaktor nach 2031 wieder anwenden und verstärken (Parameter alpha von 0,25 auf 0,33). Zugleich soll das Rentenniveau einschließlich Kapitalrente für Bestand und Zugang nicht unter das Niveau nach geltendem Recht fallen; Rentenkürzungen bleiben durch die Schutzklausel ausgeschlossen. Eine Inflationsanpassung der Bestandsrenten hat die Kommission einheitlich abgelehnt.
  • Empfehlung 15: steuerfinanzierter Übergangsfaktor für Rentenzugänge ab 2032.
  • Empfehlung 19: Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung im Alter, etwa 20 oder 30 Prozent ab dem ersten Euro, Obergrenze zwei Drittel der Regelbedarfsstufe 1; geschätzte Kosten zwischen rund 500 Millionen und einer Milliarde Euro jährlich.
  • Empfehlungen 21 bis 26: Erwerbstätigenversicherung einschließlich Beamter nur als Idealbild. Konkret: neue Selbständige verpflichtend (bestehende mit Opt-out), Abgeordnete und AG-Vorstände pflichtversichert, Minijobs ohne Sonderstatus (Ausnahme Schüler). Für Beamte: Reformen wirkungsgleich übertragen, weniger Verbeamtungen.
  • Empfehlung 28: verpflichtende Kapitalrente in der gesetzlichen Rentenversicherung mit zwei Prozent zusätzlichem Beitrag, paritätisch, eingeführt in jährlichen Schritten von 0,5 Punkten, idealerweise ab 2028. Anlage über einen öffentlichen Fonds (als Beispiel nennt der Bericht den KENFO), wahlweise zertifizierte Fonds; Kosten höchstens 0,1 Prozent jährlich; Konten nicht vererbbar; Auszahlung zusammen mit der Umlagerente als lebenslange Rente.
  • Empfehlung 29: Betriebsrente über einen Sozialpartnerdialog weiter verbreiten – keine Pflicht.

Klarstellungen

  • 48 und 70 Prozent messen Verschiedenes: 48 Prozent ist das Sicherungsniveau vor Steuern nur der gesetzlichen Rente, 70 Prozent die angestrebte Nettoersatzquote nach Steuern über alle drei Säulen. Der Bericht weist selbst darauf hin, dass das Sicherungsniveau oft falsch verstanden wird (S. 16).
  • Das Blockmodell der Altersteilzeit soll ganz entfallen, nicht nur eingeschränkt werden (Empfehlung 13).
  • Verpflichtend ist die Kapitalrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht die Betriebsrente (Empfehlungen 28 und 29).
  • Höhere Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn empfiehlt die Kommission derzeit nicht (Empfehlung 9).
  • Die „Rente mit 63“ gibt es in dieser Form schon heute nicht mehr: Die Altersgrenze liegt je nach Jahrgang zwischen 64 und 65 (§§ 38, 236b SGB VI).

Auftrag gegen Ergebnis

  • Der Einsetzungsbeschluss nannte unter anderem als Prüfaufträge: Inflationskopplung der Renten, einen „Nachholfaktor“ zum Abbau des Ausgleichsbedarfs aus der Haltelinie, Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung und stabile Beitragssätze für die nächsten zehn Jahre.
  • Ergebnis im Bericht: Inflationskopplung einheitlich abgelehnt; weitere Einkunftsarten abgelehnt (Empfehlung 16); zum Nachholfaktor keine Empfehlung (der Begriff kommt im Bericht nicht vor). Unter geltendem Recht rechnet der Bericht nach DRV-Vorausberechnung mit einem Beitragssatzanstieg von 18,6 auf 20,2 Prozent bis 2031 und hält den Anstieg 2028 für demografisch bedingt.

Kritik aus der Wissenschaft

  • IMK und WSI (Blank, Dullien, Stein, WSI Policy Brief Nr. 99, Juni 2026): Mit Kapitalrente steige der Beitragssatz 2032 auf 22,1 Prozent, ohne sie auf 20,4 Prozent (eigenes Modell DyReMo, nicht das DRV-Modell). Wachstumsverlust von rund einem Prozentpunkt und rund 250.000 Stellen ab 2028 – ausdrücklich als Überschlagsrechnung auf Basis einer Studie von 2022 (Fußnote 6).
  • Dieselbe Studie bewertet positiv: Einbeziehung der Selbständigen, Bekenntnis zu einem Sicherungsziel, paritätische Finanzierung, Freibeträge in der Grundsicherung.
  • Einordnung des Absenders: Die Hans-Böckler-Stiftung bezeichnet sich selbst als Mitbestimmungs-, Studien- und Forschungsförderwerk des DGB; IMK und WSI sind ihre Institute.

🟡 Indizien

  • Renditeannahme: Laut WSI-Studie rechnet die Kommission langfristig mit knapp 5 Prozent realer Rendite nach Kosten. Im Berichtstext steht dazu nichts; die Annahme steckt möglicherweise in den Modellrechnungen hinter den Grafiken. Verifikation: Anfrage an das BMAS (Geschäftsstelle der Kommission) nach den Rechenannahmen.
  • Dynamisierung der Kapitalauszahlung: Laut WSI-Studie rechnet die Kommission mit nominal festen Auszahlungen, die im Rentenbezug an Kaufkraft verlieren. Der Bericht äußert sich zur Dynamisierung nicht. Verifikation: wie oben.
  • Widerstand der Länder: Laut Berliner Zeitung haben die Ministerpräsidenten Kretschmer (Sachsen), Schulze (Sachsen-Anhalt) und Voigt (Thüringen) einen gemeinsamen Forderungskatalog gegen die Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren vorgelegt. Wie viele Länder insgesamt dagegen sind, ist uneinheitlich berichtet. Verifikation: Erklärungen der Staatskanzleien.

🔵 Deutung

  • Eine Lesart: Die Lücke zwischen „wird vollständig umgesetzt“ und „noch kein Entwurf“ ist der Raum, in dem Verunsicherung entsteht. Rechtlich gilt bis zu einem verkündeten Gesetz der heutige Stand; wer vor dem Ruhestand steht, trifft Entscheidungen auf dieser Grundlage und nicht auf Grundlage von Empfehlungen.
  • Eine weitere Lesart: Für heutige Rentnerinnen und Rentner ist womöglich nicht das Rentenalter der wichtigste Punkt, sondern die Rückkehr und Verstärkung des Nachhaltigkeitsfaktors nach 2031. Kommission und WSI-Studie bewerten dessen Wirkung auf den Bestand unterschiedlich; beide Sichten sind belegt.
  • Die Kommission hat Prüfaufträge nicht nur abgearbeitet, sondern einige Optionen ausdrücklich verworfen. Das lässt sich als Hinweis lesen, dass manche in der Debatte kursierenden Vorschläge fachlich geprüft und nicht empfohlen wurden.

Was die Quelle nicht hergibt

Der Bericht der Alterssicherungskommission enthält keine Angaben zu:

  • Stichtagen, betroffenen Jahrgängen und Übergangsregeln – diese stehen erst in einem Gesetzentwurf.
  • der endgültigen Höhe des Freibetrags in der Grundsicherung im Alter; darüber soll im Rahmen der Sozialstaatsreform entschieden werden.
  • Besteuerung sowie Kranken- und Pflegebeiträgen auf die Kapitalrente in der Auszahlung.
  • der zugrunde gelegten Rendite und einer Dynamisierung der Kapitalrente. Beides nennt nur die WSI-Studie als Annahme der Kommission (siehe Indizien).
  • der Frage, welche Mitglieder bei welchen Empfehlungen abweichende Meinungen vertreten haben.

Normen und Stand

  • § 38 SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Regelfall ab Jahrgang 1964 (abgerufen 19.09.2026)
  • § 236b SGB VI – Übergangsregelung für Jahrgänge vor 1964 (abgerufen 19.09.2026)
  • Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vom 22.12.2025, BGBl. I 2025 Nr. 362 vom 23.12.2025; Gesetzentwurf BT-Drucksache 21/1929, BR-Drucksache 357/25
  • Einsetzungsbeschluss Alterssicherungskommission, Anlage 3 zur Kabinettvorlage, Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025
  • Stand 19.09.2026: kein Referentenentwurf zur Umsetzung der Kommissionsempfehlungen bekannt; geltendes Recht unverändert
11 Quellen
  1. Bericht der Alterssicherungskommission Dokument abgerufen am 24.06.2026
  2. BMAS Einsetzungsbeschluss Alterssicherungskommission Dokument abgerufen am 17.12.2025
  3. BMAS Pressemitteilung Alterssicherungskommission nimmt ihre Arbeit auf Behörde abgerufen am 17.12.2025
  4. BMAS Rentenkommission 2026 mit allen 33 Empfehlungen Behörde abgerufen am 23.06.2026
  5. Bundesregierung FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission Behörde abgerufen am 02.07.2026
  6. Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 362 Rentenpaket 2025 Behörde abgerufen am 23.12.2025
  7. DIP Vorgang Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus Behörde abgerufen am 19.09.2026
  8. Tagesspiegel Bas verspricht Vertrauensschutz bei Rente für besonders langjährig Versicherte Presse abgerufen am 11.09.2026
  9. Blank Dullien Stein Empfehlungen der Rentenkommission bergen Risiken und Nebenwirkungen WSI Policy Brief 99 Dokument abgerufen am 24.06.2026
  10. Hans-Böckler-Stiftung Über uns Primärquelle abgerufen am 19.09.2026
  11. Berliner Zeitung Ost-Ministerpräsidenten zur Rente nach 45 Beitragsjahren Presse abgerufen am 30.07.2026