Rentenreform: Was schon gilt – und was nur vorgeschlagen ist

Was die Rentenkommission vorschlägt, was heute gilt – und warum der Landkreis Freyung-Grafenau genau hinschauen sollte

· Horst Triebstein

Die Rentenkommission hat 33 Vorschläge gemacht, die Koalition will sie umsetzen. Gesetz ist davon bisher nichts. Was heute gilt, was geplant ist und was das für eine Region bedeutet, die schneller altert als der Rest Niederbayerns.

Wer in diesen Wochen über die Rente liest, stößt auf viele Schlagzeilen und wenig Klarheit. Die wichtigste Nachricht ist dabei die unspektakulärste: Beschlossen ist noch nichts. Die Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung am 23. Juni 33 Empfehlungen übergeben, der Koalitionsausschuss will sie vollständig umsetzen und das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abschließen.1 Einen Gesetzentwurf gibt es bis heute nicht. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sagte Mitte September im Bundestag, er werde in ihrem Ministerium erarbeitet, und versprach Vertrauensschutz für Menschen, die kurz vor der Rente stehen.2

Für alle, die ihren Ruhestand planen, heißt das: Es gilt das heutige Recht.

Was heute gilt

Die sogenannte „Rente mit 63“ gibt es in dieser Form schon lange nicht mehr. Wer 45 Beitragsjahre hat, kann heute je nach Geburtsjahr abschlagsfrei in Rente gehen – der Jahrgang 1962 mit 64 Jahren und acht Monaten, der Jahrgang 1963 mit 64 Jahren und zehn Monaten, alle ab 1964 Geborenen mit 65.3

Beschlossen ist dagegen das Rentenpaket 2025: Es hält das Rentenniveau bis zur Rentenanpassung im Juli 2031 bei 48 Prozent.4 Was danach kommt, ist genau die Frage, mit der sich die Kommission befasst hat.

Warum das Thema hier besonders zählt

Der Landkreis Freyung-Grafenau altert schneller als seine Nachbarn. Nach der aktuellen Vorausberechnung des Bayerischen Landesamts für Statistik bleibt die Einwohnerzahl bis 2044 fast gleich, aber ihre Zusammensetzung verschiebt sich deutlich: Die Zahl der Menschen ab 65 steigt um ein Viertel, die der über 75-Jährigen um mehr als 70 Prozent. Heute kommen auf 100 Menschen im Erwerbsalter 43 Ältere, 2044 werden es 60 sein. Das Durchschnittsalter steigt von 46,4 auf 49,0 Jahre – der höchste Wert in ganz Niederbayern.5

Schon heute sind im Landkreis rund 625 Menschen auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angewiesen, gut die Hälfte davon Frauen. 2018 waren es noch 529.6

Was die Kommission vorschlägt

Mehr bleibt übrig, wer eingezahlt hat. Bisher wird die gesetzliche Rente voll auf die Grundsicherung angerechnet – einen Freibetrag gibt es nur für Menschen mit Anspruch auf den Grundrentenzuschlag. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat, steht dadurch oft nicht besser da als jemand ohne Beiträge. Die Kommission empfiehlt einen Freibetrag für Renten, etwa 20 oder 30 Prozent ab dem ersten Euro.7 Für einen Landkreis mit vielen kleinen Renten ist das einer der wichtigsten Punkte. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass viele Berechtigte gar keinen Antrag stellen – aus Unkenntnis, Scham oder Überforderung. Die Schätzungen dazu liegen zwischen 40 und 70 Prozent, sind nach Angabe der Kommission aber sehr unsicher.8

Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abschaffen. Die Kommission will die Regelung zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter Beachtung des Vertrauensschutzes abschaffen, nennt aber keinen Stichtag. Früher in Rente gehen könnte man dann nur noch mit Abschlägen oder über eine neue Härtefallregelung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem langjährigen Beruf arbeiten können.9

Später in Rente – aber erst ab Jahrgang 1965. Nach 2031 soll die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach heutigen Annahmen hieße das etwa ein halbes Jahr mehr zwischen 2031 und 2041. Wer vor 1965 geboren ist, ist davon nicht betroffen.10

Langsamere Rentenerhöhungen nach 2031. Für heutige Rentnerinnen und Rentner ist ein anderer Punkt wichtiger als das Rentenalter: Nach 2031 sollen die jährlichen Anpassungen wieder stärker von der Zahl der Beitragszahler abhängen. Die Kommission will das so gestalten, dass das Rentenniveau einschließlich der neuen Kapitalrente nicht unter das Niveau fällt, das nach heutigem Recht ohnehin gelten würde – und nach heutigem Recht sinkt es nach 2031. Rentenkürzungen bleiben ausgeschlossen.11

Eine Kapitalrente für alle. Zusätzlich zur Umlagerente sollen Beschäftigte und Arbeitgeber je einen Prozentpunkt einzahlen, angelegt in einem öffentlichen Fonds oder wahlweise in zertifizierten Fonds – nach Vorstellung der Kommission stufenweise ab 2028.12 Die gewerkschaftsnahen Institute IMK und WSI13 rechnen vor, dass der Beitragssatz dadurch bis 2032 auf gut 22 Prozent steigen würde, ohne die Kapitalrente wären es rund 20,4 Prozent. Das Ziel eines stabilen Rentenniveaus teilen sie, den Weg halten sie für zu teuer.14

Was jetzt zu tun ist – und was nicht

Wer kurz vor dem Ruhestand steht, sollte keine Entscheidung auf Grundlage von Vorschlägen treffen. Ein vorgezogener Rentenbeginn bedeutet in vielen Fällen lebenslange Abschläge, und die geltenden Regeln bleiben bestehen, bis ein Gesetz etwas anderes sagt. Sinnvoll ist es, die eigene Renteninformation anzusehen, sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen und die Gesetzgebung im Herbst zu verfolgen. Erst im Entwurf wird stehen, welche Jahrgänge betroffen sind und welche Übergangsregeln gelten.

Die Vorschläge der Kommission sind ein Paket, über das jetzt politisch gestritten wird. Für einen Landkreis, der so schnell altert wie Freyung-Grafenau, lohnt es sich, dabei genau hinzusehen – vor allem auf die Punkte, die in den Schlagzeilen untergehen.

Eine ausführliche Fassung mit allen Belegen steht bei Kenshō Research: https://kensho-research.org/recherche/rentenreform-empfohlen-nicht-beschlossen


  1. Bundesregierung, FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission, 02.07.2026, bundesregierung.de ↩

  2. Tagesspiegel, Bericht zur Haushaltsdebatte im Bundestag, 11.09.2026, tagesspiegel.de ↩

  3. § 236b und § 38 SGB VI, gesetze-im-internet.de, § 236b und § 38, abgerufen am 19.09.2026 ↩

  4. Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vom 22.12.2025, BGBl. I 2025 Nr. 362 ↩

  5. Bayerisches Landesamt für Statistik, Demographisches Profil für den Landkreis Freyung-Grafenau, April 2026, statistik.bayern.de ↩

  6. Bayerisches Landesamt für Statistik, Statistik kommunal 2025 – Landkreis Freyung-Grafenau, Tabelle 31, Dezember 2025; Werte ab 2020 auf durch 5 teilbare Zahlen gerundet, statistik.bayern.de ↩

  7. Bericht der Alterssicherungskommission, Juni 2026, Empfehlung 19, bundesregierung.de ↩

  8. Bericht der Alterssicherungskommission, Juni 2026, Empfehlung 18, bundesregierung.de ↩

  9. Bericht der Alterssicherungskommission, Juni 2026, Empfehlungen 6 und 10, bundesregierung.de ↩

  10. Bericht der Alterssicherungskommission, Juni 2026, Empfehlung 5, bundesregierung.de ↩

  11. Bericht der Alterssicherungskommission, Juni 2026, Empfehlung 14, bundesregierung.de ↩

  12. Bericht der Alterssicherungskommission, Juni 2026, Empfehlung 28, bundesregierung.de ↩

  13. IMK und WSI gehören zur Hans-Böckler-Stiftung, die sich selbst als Förderwerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes beschreibt, boeckler.de ↩

  14. Blank, Dullien, Stein: Empfehlungen der Rentenkommission bergen Risiken und Nebenwirkungen, WSI Policy Brief Nr. 99, Juni 2026, wsi.de ↩